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Jahresabschlusserstellung

Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist nicht lediglich eine gesetzliche Verpflichtung.

Er stellt die Basis dar um die Gläubiger (z.B. Lieferanten, Banken) über die Lage und die Verpflichtungen des Unternehmens zu informieren.

Ich biete Ihnen eine individuelle Beratung bei der Besprechung des Jahresabschlusses und zeige Ihnen Wege auf, Ihre Jahresabschlusszahlen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu optimieren, damit Ihre Kennzahlen mit anderen Unternehmen derselben Branche vergleichbar sind.

Im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung biete ich die folgenden Leistungen an:

  • Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen nach §4 Abs.3 EStG
  • Erstellung von Handelsbilanzen sowie Erstellung von abweichenden Steuerbilanzen (ggf. Überleitungsrechnung nach §60 ESt DV)
  • Erstellung der elektronischen Bilanz (E-Bilanz)
  • Körperschaftssteuererklärung
  • Erklärung zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Personengesellschaften)
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Gewerbesteuererklärung
  • Gewerbesteuerzerlegung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Prüfung sämtlicher Steuerbescheide
  • Betreuung während einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt

Im Anschluss an die Jahresabschlusserstellung von Kapitalgesellschaften wird zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung die Veröffentlichung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger angeboten.

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